LAGERHALLEN
nach BImSch
Anspruchsvolle Projekte verlangen nach kompetenten Partnern.
Das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt ein wichtiges Teilgebiet des Umweltrechts, das Immissionsschutzrecht, und ist das bedeutendste praxisrelevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes, solange es kein einheitliches Umweltgesetzbuch gibt. Es regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern vor Immissionen und Emissionen.
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Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen. Auf die Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch gem. § 6 Abs. 1 BImSchG („Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn …“).
Als kompetenter Partner beraten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und stehen Ihnen während der gesamten Bauphase zur Seite.
Damit Sie sich ein Bild von den Projektphasen machen können, zeigen wir Ihnen beispielhaft an einem Neubau eines Lagers für Pflanzenschutzmittel hier eine Fotodokumentation eines unserer jüngeren Projekte. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern.
Fallbeispiel: Neubau eines Lagers für Pflanzenschutzmittel