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Wartung von Kläranlagen

Damit Ihre Kläranlage dauerhaft gut funktioniert, muss sie regelmäßig durch einen Fachmann gewartet werden. Die Wartung umfasst die in den bauaufsichtlichen Zulassungen beschriebenen Tätigkeiten. Die Behörden schreiben Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma vor.

Vorteile:

  • schafft hohe Betriebssicherheit

  • minimiert die Entsorgungskosten durch bedarfsgerechte Entsorgung

  • vermeidet Störungen

  • ermöglicht einen fachgerechten Betrieb

  • erfüllt gesetzliche Auflagen

Als Betreiber einer Kläranlage leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionssicherheit Ihres Anlagensystems, ist es notwendig in regelmäßigen Zeitabständen, durch qualifiziertes Fachpersonal, Wartungen durchzuführen.

Als Fachbetrieb nach WHG, sowie mit der Fachkunde der namhaften Herstellerfirmen für Abscheide- und Klärtechnik, sind wir der kompetente Partner für Wartung und Service.

Die Anzahl der Wartungen Ihrer Kleinkläranlage wird von der Unteren Wasserbehörde Ihres Kreises / Landkreises vorgeschrieben und bewegt sich normalerweise zwischen ein bis drei Wartungen im Kalenderjahr. Kleinkläranlagen die eine Zulassung nach 2005 haben und technische Anlagen werden meist nur zweimal jährlich gewartet.

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